Abwehrberatung von Behörden sind illegal

Abwehrberatung

Abwehrberatung von Behörden sind illegal. Jeder Beamte hat bei seiner Einstellung geschworen , nach deutschen Recht und gutem Gewissen zu arbeiten. Dem ist aber nicht immer so. Der Begriff Abwehrberatung, ist eine Form der Beratung um eine schriftliche Antragstellung zu verhindern, aus welchen Gründen auch immer. Oft ist es so, wenn Sie darauf bestehen, einen Antrag zu stellen, dass dieser dann auch genehmigt werden muss.

Ein Beispiel aus der Praxis. Eine Frau macht sich selbständig als Tagesmutter. Sie wird unterstützt vom Jugendamt. Dieses Geld reicht jedoch nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daraufhin geht Sie zu Ihrem zuständigem Jobcenter und fragt nach Leistungen. Der Berater des Jobcenters sagt zu Ihr, dass Sie ja vom Jugendamt Geld bekommen würde und das Ihr keine Leistungen nach dem SGB II zustehen würden. Dem ist aber nicht so. Das Jugendamt zahlt jegliche Leistungen, die nicht angerechnet werden dürfen für die Betreuung der Kinder. Demnach hätte Bundesweit jede Tagesmutter einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Man muss jedoch auf die schriftliche Antragstellung bestehen um einen entsprechenden Bescheid zu erhalten.

Solche Abwehrberatungen sind in den verschiedenen Behörden von der Führung den Mitarbeitern vor Ort angewiesen und stellen nach dem SGB I im Zusammenhang mit dem SGB X einen Rechtsverstoß da, da die Frage nach einer Leistung als Antragstellung zu werten ist. Demnach könnten Sie , wenn Sie Opfer von so einer Abwehrberatung sind, auch noch rückwirkend Ihre rechtmäßige Leistung bekommen.

Der Mitarbeiter ist verpflichtet jede Vorsprache zu dokumentieren. Wenn Sie Vorgesprochen haben, ist dies der Tag der Antragstellung. Allgemeines Verwaltungsrecht.

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