40.000€ nicht beim Zoll angegeben. In Karlsruhe staunten die Zollbeamten nicht schlecht, als Sie eine Frau mit einem Flug zur Türkei kontrollierten. Sie fanden In Büchern versteckt 40.300 Schweizer Franken und Gold im Wert von 6.300 Euro, was nicht beim Zoll angemeldet wurde.
Die Frau musste sofort von dem Geld eine Strafsicherheit von 11.800€ leisten. Denn es ist gesetzlich nur erlaubt wer nach Deutschland reisen oder von Deutschland ausreisen will eine Bargeldsumme im Wert von maximal 10.000€ bei sich zu führen. Wenn man mehr mitnehmen möchte, sollte man dies beim Zoll auch mit angeben. Und wie man an der Hohen Strafe sieht, stellt es keineswegs ein Kavaliersdelikt dar.
Auch wenn man heutzutage mit virtuellen Währungen Weltweit Geld transferieren kann und eigentlich solche Schmuggelversuche überflüssig sind, gehen dem Zoll doch solche Einzelfälle ins Netz.