Minijobgrenze steigt auf 520€ ab Oktober und die Midijobgrenze steigt von 1300€ auf 1600€. Aber was sind die Unterschiede und Warum steigt die Grenze. Beim Minijob werden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und zählt somit zu den nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Die Neue Obergrenze ab Oktober rechnet sich nach den bis dahin eingeführten 12 Euro Stundenlohn und einer Wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden.
Bei einem Midijob ist es so, dass die Beschäftigung versicherungspflichtig ist, jedoch von der Lohnsteuer befreit. Somit können sich sehr viele Geringverdiener in Deutschland über eine Logische Lösung im System freuen. Bei vielen wurde durch die Festsetzung des Mindestlohnes die Arbeitszeiten herabgesetzt, obwohl mehr gearbeitet werden hätte können.
Diese sinnvolle Anpassung ist Teil des Regierungsvertrages der SPD, FDP und Grünen. Die vorherige Regierung hatte es versäumt hier eine sinnvolle Anpassung zu berücksichtigen. Das wird viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer freuen.